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  Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen: 

1. Allgemeines: Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
Mündliche Erklärungen von Vertretern und Vermittlern sind, wenn sie von den nachstehenden Bedingungen abweichen, nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich.
Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen bis zur Lieferung vor.

2. Preise: Die Preise werden in € (Euro) gestellt. Sie verstehen sich ab Werk und sind wenn nicht ausdrücklich anders fest gelegt, freibleibend. Sie gelten ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten, sowie zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, die Angebotspreise zu erhöhen, falls zwischen Angebotsabgabe und Fertigstellung der Lieferung die Rohstoffpreise, Herstellungskosten oder Löhne und Gehälter infolge Tarifänderungen erhöht werden.

3. Lieferung: Die angegebenen Lieferzeiten gelten vom Tag der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. nach Klärung sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen für den Auftrag und sind nur annähernd zu verstehen. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Rohmaterialien für die bestellte Lieferung rechtzeitig zur Verfügung stehen. Unvorhergesehene Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, betriebliche Störungen allgemeiner Art, welche den Ablauf des Geschäftes behindern, insbesondere auch Lieferungsverzögerungen bei unseren Vorlieferanten, entbinden uns von der Einhaltung fest übernommener Lieferungsfristen, ohne das der Besteller hieraus irgendwelche Ansprüche, auch nicht auf Rückgängigmachung der Bestellung herleiten kann. Die Lieferzeit gilt in jedem Fall als eingehalten, wenn uns die Ware bis zum Ende der Lieferzeit verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware angezeigt worden ist.
Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich außerdem um den Zeitraum, währenddessen der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage in Verzug ist. Unbeschadet bleiben unsere darüber hinausgehenden Rechte im Hinblick auf den Verzug des Bestellers.
Im Falle einer von uns zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist kommen wir erst in Verzug, wenn eine uns schriftlich angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. In diesem Falle kann der Besteller nur vom Vertrage zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf dieser Frist, erklärt werden. Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn wir die Nachfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten können. In diesem Falle kann der Besteller einen Monat nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrage zurücktreten. Andere Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere solche auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung, sind in jedem Falle ausgeschlossen. Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt.
Erteilte Aufträge können, wenn mit den Vorarbeiten schon begonnen wurde oder unsererseits Bestellungen an Dritte erfolgt sind, nicht geändert werden.

4. Versand: Erfüllungs- und Leistungsort ist für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens. Die Gefahr geht in jedem Fall mit der Absendung des Liefergegenstandes ab Werk auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung oder die Aufstellung beim Besteller durch uns vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand oder die Aufstellung durch Verschulden des Bestellers oder von ihm beigezogener Dritter, so geht schon vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr auf den Besteller über.

5. Beanstandungen: Alle Muster und Proben dienen nur zur Unterrichtung und sind hinsichtlich Aussehen und Beschaffenheit für uns unverbindlich. Es wird keine rechtsverbindliche Gewähr dafür übernommen, dass Lieferungen verschiedener Herstellungsserien von derselben Beschaffenheit sind.
Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung der Ware, erhoben werden. Bei Versäumung dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Für verborgene Mängel haften wir nicht. Für erkennbare Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir insoweit Gewähr, als wir nach unserer Wahl unentgeltlich die Ware nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Andere Ansprüche des Bestellers wegen erkennbarer Mängel oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen. Wir sind zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Überlastung oder natürliche Abnutzung entstehen, haften wir nicht. Reparaturen und alle Arbeiten, die ohne unser Einverständnis von dritter Seite ausgeführt bzw. vorgenommen werden, gehen zu Lasten des Bestellers und haben das Erlöschen unserer Gewährleistungspflicht zur Folge. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Für Fremderzeugnisse haften wir nicht. Für gebrauchte Ware wird keine Gewähr geleistet.

6. Verpackung: Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet. Verpackungen können nicht zurückgenommen werden.

7. Rücksendungen: Warenrücksendungen werden nur dann angenommen, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich genehmigt sind. Die Rücksendung muss in jedem Fall frachtfrei erfolgen.

8. Zahlung: Wir sind berechtigt, bei Überschreitung der Zahlungstermine ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Der vereinbarte Zinsanspruch schließt die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens nicht aus.
Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils ältere Forderung gegenüber dem Besteller verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmt bezeichnete Waren erfolgt.

Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder Aufrechnung zu erklären.
Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so steht uns auch nach Abschluss des Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht zu, sofortige ausreichende Sicherheit oder Bezahlung der Forderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. Kommt der Besteller mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, unsere gesamten Ansprüche gegenüber dem Besteller für sofort fällig zu erklären.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Wechselzahlungen aller Art bedürfen jedoch unserer vorherigen Zustimmung. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Besteller. Für rechtzeitige Verlängerung und Protesterhebung wird keine Gewähr übernommen. Werden von einem Besteller mehrere Wechsel hereingenommen, so werden, sofern auch nur einer zu Protest geht, sämtliche Wechsel sofort zahlungsfällig.

9. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus Geschäftsverbindungen zu dem Besteller zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Besteller ist im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zur Veräußerung und Verarbeitung der Ware widerruflich berechtigt.
Veräußert der Besteller die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverarbeitet, so tritt er jetzt schon die ihm aus der Veräußerung zustehende Forderung mit allen Nebenrechten an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abs. 1.
Bei Verbindungen, Vermischung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die entstehenden Halb- oder Fertigerzeugnisse dergestalt, dass wir Miteigentum an der verarbeitenden Ware entsprechend dem Wert der von uns gelieferten Ware erwerben. Der Besteller verarbeitet insoweit unter Ausschluss des § 946 BGB die Ware für uns.
Bei Veräußerung der durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstandenen Halb- oder Fertigerzeugnisse durch den Besteller tritt dieser jetzt schon an uns den unseren Miteigentumsanteil entsprechenden Teil der Kaufpreisforderung ab. Der Besteller ist, falls wir uns den Einzug der Forderung nicht selbst vorbehalten, berechtigt und verpflichtet, die Forderung treuhänderisch einzuziehen. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben und uns zur Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen. Mit der Erfüllung aller unserer Forderungen gehen die abgetretenen Forderungen wieder auf den Besteller über.
Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren ausreichend zu versichern und unter Versicherungsschutz zu halten. Der Besteller tritt jetzt schon die ihm beim Eintritt eines Schadensfalles gegen sein Versicherungsunternehmen zustehenden Ansprüche, soweit sie sich auf unser Eigentum oder Miteigentum beziehen, an uns ab.
Bei Zugriffen dritter Personen auf die in unserem Eigentum stehenden Waren oder die uns zustehenden Forderungen hat der Besteller unverzüglich auf unser Eigentum bzw. unsere lnhaberschaft hinzuweisen und uns hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben und uns die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.
Der Besteller ist verpflichtet, sofern er seine Zahlungen einstellen sollte, unverzüglich nach der Zahlungseinstellung eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, uns eine Aufstellung über die Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschrift zu übersenden.
Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Besteller abzuholen. Der Besteller hat kein Recht zum Besitz. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Bestellers die Abtretung der Forderung des Bestellers an uns mitzuteilen und die Forderung einzuziehen.

10. Sonstige Rechte: Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Angebote bleiben unser Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung Dritten weder zugänglich gemacht, noch kopiert, noch zur Selbstanfertigung der betreffenden Gegenstände verwendet werden.
Stanz- oder Formwerkzeuge sowie sonstige Vorrichtungen, die zur Herstellung von Sonderanfertigungen benötigt werden, werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Es besteht Einigkeit, dass solche Werkzeuge und Vorrichtungen unser Eigentum bleiben. Der Besteller kann verlangen, dass solche Werkzeuge nur für von ihm erteilte Aufträge verwendet werden.

11. Schadensersatz bei Rücktritt: Tritt der Besteller ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, 200/o der Auftragssumme als entgangenen Gewinn geltend zu machen. Die Geltendmachung weiteren Schadens
(z.B. Ersatz bereits entstandener Aufwendungen) bleibt vorbehalten.

12. Salvatorische Klausel: Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen oder des Liefergeschäfts unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

13. Maßgebende Rechtsbeziehungen: Die Beziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Hattert / Rheinland -Pfalz.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft und im Wechsel- und Scheckprozess wird ausschließlich durch den Sitz unseres Unternehmens bestimmt. Wir behalten uns jedoch vor, auch am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

DIETER JUNG  • SCHULSTRASSE 11–13 • 57644 HATTERT •
TEL. 0 26 62 / 20 23  •  FAX 0 26 62 / 44 44
 

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