Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen: 
1. Allgemeines: Sämtliche
Lieferungen und Leistungen erfolgen nur nach Maßgabe der nachstehenden
Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart wird.
Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, auch
wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
Mündliche Erklärungen von Vertretern und Vermittlern sind, wenn sie von
den nachstehenden Bedingungen abweichen, nur wirksam, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben sind
unverbindlich.
Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen bis zur
Lieferung vor.
2. Preise: Die Preise werden in €
(Euro) gestellt. Sie verstehen sich ab Werk und sind wenn nicht
ausdrücklich anders fest gelegt, freibleibend. Sie gelten ausschließlich
Verpackungs- und Frachtkosten, sowie zzgl. der jeweils gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, die Angebotspreise zu erhöhen, falls
zwischen Angebotsabgabe und Fertigstellung der Lieferung die
Rohstoffpreise, Herstellungskosten oder Löhne und Gehälter infolge
Tarifänderungen erhöht werden.
3. Lieferung: Die angegebenen
Lieferzeiten gelten vom Tag der Absendung der Auftragsbestätigung bzw.
nach Klärung sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen für den
Auftrag und sind nur annähernd zu verstehen. Hierbei wird vorausgesetzt,
dass die Rohmaterialien für die bestellte Lieferung rechtzeitig zur
Verfügung stehen. Unvorhergesehene Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt,
betriebliche Störungen allgemeiner Art, welche den Ablauf des Geschäftes
behindern, insbesondere auch Lieferungsverzögerungen bei unseren
Vorlieferanten, entbinden uns von der Einhaltung fest übernommener
Lieferungsfristen, ohne das der Besteller hieraus irgendwelche Ansprüche,
auch nicht auf Rückgängigmachung der Bestellung herleiten kann. Die
Lieferzeit gilt in jedem Fall als eingehalten, wenn uns die Ware bis zum
Ende der Lieferzeit verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware
angezeigt worden ist.
Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich außerdem um den Zeitraum,
währenddessen der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder
einem anderen Vertrage in Verzug ist. Unbeschadet bleiben unsere darüber
hinausgehenden Rechte im Hinblick auf den Verzug des Bestellers.
Im Falle einer von uns zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist
kommen wir erst in Verzug, wenn eine uns schriftlich angemessene Nachfrist
fruchtlos abgelaufen ist. In diesem Falle kann der Besteller nur vom
Vertrage zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich unverzüglich nach
Ablauf der gesetzten Nachfrist, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach
Ablauf dieser Frist, erklärt werden. Ein Recht zum Rücktritt besteht
nicht, wenn wir die Nachfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten
können. In diesem Falle kann der Besteller einen Monat nach Überschreitung
des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrage zurücktreten. Andere
Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere solche auf Schadensersatz
wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung, sind in jedem Falle
ausgeschlossen. Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt.
Erteilte Aufträge können, wenn mit den Vorarbeiten schon begonnen wurde
oder unsererseits Bestellungen an Dritte erfolgt sind, nicht geändert
werden.
4. Versand: Erfüllungs- und
Leistungsort ist für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens. Die Gefahr
geht in jedem Fall mit der Absendung des Liefergegenstandes ab Werk auf
den Besteller über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung oder die
Aufstellung beim Besteller durch uns vereinbart wurde. Verzögert sich der
Versand oder die Aufstellung durch Verschulden des Bestellers oder von ihm
beigezogener Dritter, so geht schon vom Tage der Versandbereitschaft an
die Gefahr auf den Besteller über.
5. Beanstandungen: Alle Muster und
Proben dienen nur zur Unterrichtung und sind hinsichtlich Aussehen und
Beschaffenheit für uns unverbindlich. Es wird keine rechtsverbindliche
Gewähr dafür übernommen, dass Lieferungen verschiedener Herstellungsserien
von derselben Beschaffenheit sind.
Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von acht
Tagen nach Ablieferung der Ware, erhoben werden. Bei Versäumung dieser
Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Für verborgene Mängel haften wir nicht. Für erkennbare Mängel oder für das
Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir insoweit Gewähr, als wir
nach unserer Wahl unentgeltlich die Ware nachbessern oder mangelfreie Ware
nachliefern. Andere Ansprüche des Bestellers wegen erkennbarer Mängel oder
des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen. Wir sind zur
Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet, solange der Besteller
seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Für Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung, Überlastung oder natürliche Abnutzung entstehen, haften wir
nicht. Reparaturen und alle Arbeiten, die ohne unser Einverständnis von
dritter Seite ausgeführt bzw. vorgenommen werden, gehen zu Lasten des
Bestellers und haben das Erlöschen unserer Gewährleistungspflicht zur
Folge. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware
verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Für
Fremderzeugnisse haften wir nicht. Für gebrauchte Ware wird keine Gewähr
geleistet.
6. Verpackung: Die Verpackung wird
zu den Selbstkosten berechnet. Verpackungen können nicht zurückgenommen
werden.
7. Rücksendungen: Warenrücksendungen
werden nur dann angenommen, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich
genehmigt sind. Die Rücksendung muss in jedem Fall frachtfrei erfolgen.
8. Zahlung: Wir sind berechtigt, bei
Überschreitung der Zahlungstermine ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, spätestens jedoch
innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Der
vereinbarte Zinsanspruch schließt die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens nicht aus.
Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils ältere Forderung gegenüber dem
Besteller verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmt bezeichnete Waren
erfolgt.
Der Besteller ist nicht berechtigt,
gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu
machen oder Aufrechnung zu erklären.
Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des
Bestellers schließen lassen, so steht uns auch nach Abschluss des
Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht zu, sofortige ausreichende
Sicherheit oder Bezahlung der Forderung zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten und vom Besteller Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.
Kommt der Besteller mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug, so
sind wir berechtigt, unsere gesamten Ansprüche gegenüber dem Besteller für
sofort fällig zu erklären.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber.
Wechselzahlungen aller Art bedürfen jedoch unserer vorherigen Zustimmung.
Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Besteller. Für
rechtzeitige Verlängerung und Protesterhebung wird keine Gewähr
übernommen. Werden von einem Besteller mehrere Wechsel hereingenommen, so
werden, sofern auch nur einer zu Protest geht, sämtliche Wechsel sofort
zahlungsfällig.
9. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten
uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung
aller uns aus Geschäftsverbindungen zu dem Besteller zustehenden und noch
entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der
Besteller ist im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zur Veräußerung
und Verarbeitung der Ware widerruflich berechtigt.
Veräußert der Besteller die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
unverarbeitet, so tritt er jetzt schon die ihm aus der Veräußerung
zustehende Forderung mit allen Nebenrechten an uns ab. Die abgetretenen
Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abs. 1.
Bei Verbindungen, Vermischung oder Verarbeitung der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt
auf die entstehenden Halb- oder Fertigerzeugnisse dergestalt, dass wir
Miteigentum an der verarbeitenden Ware entsprechend dem Wert der von uns
gelieferten Ware erwerben. Der Besteller verarbeitet insoweit unter
Ausschluss des § 946 BGB die Ware für uns.
Bei Veräußerung der durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung
entstandenen Halb- oder Fertigerzeugnisse durch den Besteller tritt dieser
jetzt schon an uns den unseren Miteigentumsanteil entsprechenden Teil der
Kaufpreisforderung ab. Der Besteller ist, falls wir uns den Einzug der
Forderung nicht selbst vorbehalten, berechtigt und verpflichtet, die
Forderung treuhänderisch einzuziehen. Auf Verlangen ist der Besteller
verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben und uns zur
Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und
die Unterlagen auszuhändigen. Mit der Erfüllung aller unserer Forderungen
gehen die abgetretenen Forderungen wieder auf den Besteller über.
Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum oder Miteigentum
stehenden Waren ausreichend zu versichern und unter Versicherungsschutz zu
halten. Der Besteller tritt jetzt schon die ihm beim Eintritt eines
Schadensfalles gegen sein Versicherungsunternehmen zustehenden Ansprüche,
soweit sie sich auf unser Eigentum oder Miteigentum beziehen, an uns ab.
Bei Zugriffen dritter Personen auf die in unserem Eigentum stehenden Waren
oder die uns zustehenden Forderungen hat der Besteller unverzüglich auf
unser Eigentum bzw. unsere lnhaberschaft hinzuweisen und uns hiervon
unverzüglich Kenntnis zu geben und uns die für eine Intervention
erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.
Der Besteller ist verpflichtet, sofern er seine Zahlungen einstellen
sollte, unverzüglich nach der Zahlungseinstellung eine Aufstellung über
die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet
ist, uns eine Aufstellung über die Forderungen an die Drittschuldner nebst
Rechnungsabschrift zu übersenden.
Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug
oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt
ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In
diesen Fällen sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen
und diese beim Besteller abzuholen. Der Besteller hat kein Recht zum
Besitz. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Bestellers die Abtretung
der Forderung des Bestellers an uns mitzuteilen und die Forderung
einzuziehen.
10. Sonstige Rechte: Zeichnungen,
Abbildungen, Beschreibungen und Angebote bleiben unser Eigentum und dürfen
ohne schriftliche Zustimmung Dritten weder zugänglich gemacht, noch
kopiert, noch zur Selbstanfertigung der betreffenden Gegenstände verwendet
werden.
Stanz- oder Formwerkzeuge sowie sonstige Vorrichtungen, die zur
Herstellung von Sonderanfertigungen benötigt werden, werden zum
Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Es besteht Einigkeit, dass solche
Werkzeuge und Vorrichtungen unser Eigentum bleiben. Der Besteller kann
verlangen, dass solche Werkzeuge nur für von ihm erteilte Aufträge
verwendet werden.
11. Schadensersatz bei Rücktritt:
Tritt der Besteller ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurück, so sind
wir berechtigt, 200/o der Auftragssumme als entgangenen Gewinn geltend zu
machen. Die Geltendmachung weiteren Schadens
(z.B. Ersatz bereits entstandener Aufwendungen) bleibt vorbehalten.
12. Salvatorische Klausel: Sind oder
werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen oder des
Liefergeschäfts unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine
neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung
verfolgten Zweck am nächsten kommt.
13. Maßgebende Rechtsbeziehungen:
Die Beziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden
Verbindlichkeiten ist Hattert / Rheinland -Pfalz.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem
Liefergeschäft und im Wechsel- und Scheckprozess wird ausschließlich durch
den Sitz unseres Unternehmens bestimmt. Wir behalten uns jedoch vor, auch
am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
DIETER JUNG • SCHULSTRASSE 11–13 • 57644 HATTERT •
TEL. 0 26 62 / 20 23 • FAX 0 26 62 / 44 44
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